Jährliches Dokument
Jährliches Dokument nach § 10 WpPG
Nach § 10 des deutschen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, einmal jährlich bestimmte kapitalmarktrelevante Informationen, die sie in den vorausgegangenen zwölf Monaten veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt haben, in einem Dokument zusammenfassen und dem Publikum zugänglich zu machen (sog. Jährliches Dokument).
Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die in dem jeweiligen jährlichen Dokument nach § 10 WpPG enthalten sind oder auf die darin verwiesen wird, nicht aktualisiert werden und deshalb veraltet sein können. Weder das jährliche Dokument noch die darin enthaltenen Informationen oder die Informationen, auf die das jährliche Dokument verweist, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.
Die aktuellen nach § 10 WpPG aufzuführenden Informationen finden Sie hier:
| exceet Group SE (vormals HELIKOS SE) Jährliches Dokument 2011 | |
|---|---|
| Archiv: HELIKOS SE Jährliches Dokument 2010 |
Diese Informationen stellen kein Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder anderen Jurisdiktionen dar. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft werden. Exceet Group SE beabsichtigt weder eine Registrierung eines Angebots von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika noch ein öffentliches Angebot in irgendeiner Jurisdiktion.

